Keine Fünfjahresfrist mehr bei der Wildcard

Spieler bei Sonnenuntergang auf einem Freiplatz

Keine Fünfjahresfrist mehr bei der Wildcard

Die FRAPORT SKYLINERS müssen mindestens den 16. Platz erreichen, ansonsten treten sie den Weg in die Zweitklassigkeit an. Diese Aussage habe nicht nur ich in dieser Saison mehrfach getätigt, sondern sie wurde grundsätzlich in den Medien und in der Öffentlichkeit so getroffen. Aber sie ist so nicht korrekt! Hintergrund war der (Irr-)Glaube, dass die Frankfurter aufgrund ihrer 2022 erhaltenen Wildcard keine weitere beantragen dürfen. Laut dem alten Lizenzstatut war das tatsächlich richtig, denn dort stand im §15, der die Teilnahmerechtsvergabe ohne sportliche Qualifikation regelt: „Bewerber, die in den vergangenen fünf Jahren eine Wildcard erhalten haben sowie deren Rechtsnachfolger am selben Standort, werden nicht berücksichtigt.“

Im Sommer 2022 wurde dieser Paragraph aber geändert, ohne dass Öffentlichkeit und Presse davon Notiz genommen hätten. Dabei konnte man es sofort auf der Homepage der easyCredit BBL nachlesen. Wer sich die Mühe macht(e), unter Ordnungen & Standards die Dokumente der Saison 2022/2023 aufzurufen, findet auch das BBL-Lizenzstatut 2023/2024 und kann dort die aktuelle Regelung einsehen. Ich habe das jetzt reichlich verspätet nachgeholt (Asche auf mein Haupt) und möchte euch die mittlerweile nicht mehr ganz so neue Fassung erläutern.

Die Änderung und ihre Hintergründe

Es stellt sich zunächst die Frage, mit welcher Motivation das Lizentstatut geändert wurde? Die Liga hatte bei Einführung der Wildcard ursprünglich nicht damit gerechnet, dass diese über Jahre hinweg als „Nichtabstieg-Wildcard“ genutzt werden würde. Letztendlich wurde eine Anpassung an die Realitäten vorgenommen.

„Der Ursprungsgedanke der Wildcard war es, großen, ambitionierten und aufstrebenden Clubs einen Platz in der Liga ermöglichen zu können“, erklärt Jens Staudenmayer, der als Prokurist sowie als kaufmännischer und sportlicher Leiter der Liga fungiert, die ursprünglichen Ziele. Diese Option besteht weiterhin, aber es gibt gleichzeitig auch die Möglichkeit, dass Absteiger auf diesem Wege in der Liga verbleiben können. Über die Reihenfolge der beiden Varianten, die „Nichtabstieg-WC“ und „echte WC“ genannt werden, entscheidet die Gesellschafterversammlung, in der neben der Liga (74 Prozent) auch der DBB (26 Prozent) Anteilseigner ist.

Eine Vergrößerung der Liga per Wildcard ist ausgeschlossen

Grundvoraussetzung ist natürlich, dass (mindestens) eine freie Lizenz zur Verfügung steht. Eine Teilnahmerecht wird frei, wenn eine Mannschaft, die sportlich qualifiziert ist, keinen Lizenzantrag stellt, auf ihr Teilnahmerecht verzichtet oder an den Lizenzierungshürden scheitert, weil die wirtschaftlichen Auflagen der Liga nicht erfüllt werden können. Es gibt aber auch das Szenario, dass eine Lizenz erteilt wurde, aber der Verein die auflösende(n) Bedingung(en) oder Auflage(n) nicht erfüllen kann. Auch dann wäre ein Teilnahmerecht frei. Rein theoretisch könnten auch 18 Wildcards vergeben werden, wenn alle Lizenzen freiwürden. Die Kosten für eine Wildcard belaufen sich auf 700.000 bis 800.000 Euro. Eine Vergrößerung der Liga über Wildcards ist ausgeschlossen. Das Maximum von 18 Clubs darf nicht überschritten werden. Eine Reduzierung ist aber möglich. Das bedeutet, dass die deutsche Eliteklasse auch mit weniger Teams an den Start gehen kann, wenn Teilnahmerechte nicht vergeben werden können.

Hohe Voraussetzungen für die „echte WC“

Bezüglich der „Nichtabstieg-WC“ hat der Vorletzte der Abschlusstabelle vor dem Schlusslicht die Chance, ein Teilnahmerecht zu erwerben. Das soll den „sportlichen Erfolg“ des besser platzierten Absteiger belohnen und dem aus der Vergangenheit bekannten Schmieden von Allianzen bei der Lizenzvergabe vorbeugen.

Theoretisch kann sich ein Absteiger auch für die „echte WC“ bewerben, wenn er die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Diese sind aber hochgesteckt: „Die Bewerbung für eine Wildcard ist nur dann möglich, wenn der Bewerber einen besonderen Mehrwert für die BBL darstellt, u.a. durch einen Standort in einer Großstadt. Eine finanzielle Ausstattung, die höher sein muss als der Durchschnittsetat eines Bundesligisten, eine hohe mediale Reichweite und eine Halle mit einem Fassungsvermögen von mindestens 6.000 Zuschauern.“

Bewerbungsfrist bis 15. April

Weder die FRAPORT SKYLINERS noch medi bayreuth, die derzeit die Abstiegsränge einnehmen, kommen hierfür in Frage, da sie zum Beispiel schon nicht über die entsprechende Hallenkapazität verfügen. Es ist grundsätzlich hochgradig unwahrscheinlich, dass es in nächster Zeit in unserem Sport einen Bewerber für die „echte WC“ geben wird. Derzeit gibt es kein Projekt, das dafür in Frage käme.

Noch ist nicht absehbar, ob eine Lizenz verfügbar sein wird. Laut Jens Staudenmayer werden wahrscheinlich fünf bis sechs ProA-Ligisten einen Lizenzantrag stellen. Sollte es dann soweit kommen, dass ein sportlicher Aufsteiger keine Lizenz beantragt hat oder erhält, wäre ein Teilnahmerecht frei, das aller Voraussicht nach über eine „Nichtabstieg-WC“ vergeben würde. Potenzielle Interessenten müssen ihren „Wunsch für den etwaigen Erwerb eines solchen Teilnahmerechts“ bereits bis zum 15. April erklären. Wie bereits erwähnt, hätte der 17. das „Erstzugriffsrecht“. Allerdings müsste auch definitiv die volle Summe aufgebracht werden. Die (Corona-)Regelung, die noch für Gießen galt, dass bei einem Abstieg in der Wildcard-Saison nur die Hälfte des Betrages entrichtet werden muss, wurde gestrichen.

Euer